Löhne-Wittel. Ratsmitglied Georg Held, zweiter Vorsitzender der Bürger-Allianz, macht deutlich, dass er vom Kreis Herford und der Stadt Löhne keine weitere Tolerierung der offenkundig rechtswidrigen Situation, sondern eine baldige Durchsetzung der gerichtlichen Vorgaben erwartet.
Weitere Klarheit zum Stand des Konfliktes soll eine detaillierte Anfrage der LBA-Fraktion in der nächsten Ratssitzung bringen.
„Es ist den Löhner Bürgern nicht zu erklären, dass jede kleine Hauserweiterung zuvor vom Bauamt genehmigt werden muss, aber ein großer illegitimer Schweinemastbetrieb trotz eines gegenläufigen Urteils ohne gültige Baugenehmigung einfach so weitermachen kann.“ so Georg Held.

Ratsmitglied Georg Held

LBA-Ratsmitglied Georg Held

Er erinnert daran, dass Kreis-Dezernent Udo Busse im Jahre 2016 verlauten ließ, die Offenlegung der Genehmigungsunterlagen und die erneute Bürgerbeteiligung könne nach der Sommerpause des Jahres 2016 erfolgen. Dann solle das Verfahren zum Jahresende 2016 abgeschlossen werden.
Held „Mittlerweile ist dementgegen erkennbar, dass ungeachtet des letztinstanzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgericht Leipzig aus dem Jahre 2015 der Schweinemastbetrieb unbeeinträchtigt ohne gültige Baugenehmigung sowie ohne den notwendigen Filtereinbau weiter produziert, als sei das Leipziger Urteil ohne Belang. Weder Kreis Herford noch die Stadt Löhne haben durch konkrete Fristsetzungen ein gesetzeskonformes Verhalten eingefordert. Die vom Gericht eingeforderte Umweltverträglichkeitsprüfung wurde immer noch nicht umgesetzt.“
Im Einzelnen will die LBA – Fraktion vom Bürgermeister Poggemöller Antworten auf die nachfolgenden Fragen:
1. Angeblich prüft bzw. lässt der Kreis Herford ein Umweltverträglichkeitsgutachten prüfen. Es stand in Rede, dass diese Prüfung Ende 2016 abgeschlossen würde. Ist es denkbar, dass der Prüfungsprozess sich noch weitere Jahre hinziehen wird?
2. Weshalb wird die Nutzung des unrechtmäßigen Mastbetriebes nicht so lange ausgesetzt, bis eine gültige Genehmigung vorliegt?
3. Weshalb erfolgte seitens der Stadt gegenüber dem Mastbetrieb keine Fristsetzung für den erneuten Bauantrag nebst Umweltverträglichkeitsgutachten?
4. Ist es – im Rahmen der Rechtsgleichheit – auch anderen Bürgern gestattet, bei einem rechtswidrigen Bauantrag in gleicher Weise vorzugehen?
5. Kann ausgeschlossen werden, dass der Leiter des Bauamtes Helten parteiisch ist und deshalb auf die konsequente Durchsetzung des letztinstanzlichen Gerichtsurteils verzichtet?
6. Welche Kosten hat die Parteinahme der Stadt für den Schweinemastbetrieb und gegen die benachbarten Bürger für die Stadtfinanzen bisher nach sich gezogen?
7. Wie beurteilt die Verwaltung die Nitratbelastung des Grundwassers im Umfeld des Schweinemastbetriebes Kruthof?
8. Wie hoch ist der aktuelle Schweinebestand des Betriebes?
9. Wie hoch ist die Nitratbelastung im Nachbarschaftsbereich des Mastbetriebes?
10. Wie hoch ist der jährliche Wasserverbraucht des Betriebes aus dem städtischen Wassernetz?
11. Weshalb nimmt die Stadt Löhne nicht den Schutz ihrer Bürger wahr und leitet bezogen auf das Urteil gegen den Kreis eine Untätigkeitsbeschwerde ein?