LBA fordert: Beruhigung der Weihestraße – LKW auf B 611 umleiten!
Am 15.12.2021 wurde der Antrag der Löhner-Bürger-Allianz auf eine Sperrung der Weihestraße für Lkw über 7,5 t zGG im Durchgangsverkehr auf Vorschlag von Bürgermeister Poggemöller an den Bauauschuss überwiesen. Nach damaliger Ansicht des Bürgermeisters gab es nach Straßenverkehrsrecht keine Grundlage für eine Sperrung. Allerdings könne man den Widmungszweck der Straße ändern und das solle dann im Bauausschuss im Januar 2022 diskutiert werden. Zusätzlich sollte in der Zwischenzeit eine nochmalige Verkehrszählung erfolgen. Die Vorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 19.01.2022 sprach allerdings eine deutliche Sprache. Zwar hätte man die Straße rechtlich begründet ab Juli 2022 für die entsprechenden Lkw sperren können, die Verwaltung bezweifelte aber, dass eine Sperrung der Weihestraße ein probates Mittel wäre, um das Lärmproblem auf der Straße zu lösen und sprach sich eindeutig für den SPD-Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h aus. Herr Niemeyer von der Verwaltung ergänzte noch, dass das gesamte Verfahren im Falle einer zeitnahen Genehmigung der Straßenplanung für denAnschluss des Großen Kamp an die B 611 durch das Verkehrsministerium voraussichtlich sowieso obsolet werden würde. Auf Nachfrage von Günter Schlüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der LBA, was denn die Verkehrszählung ergeben hätte, antwortete Herr Niemeyer, das Gerät wäre defekt, aber er würde vermuten, dass ein Großteil des Lkw-Verkehrs, der das Industriegebiet von Süden anfährt, über den Alten Postweg laufen würde. Die LBA lehnte seinerzeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung ab. Herr Schlüter begründete diesen Entschluss damit, dass der Lärm vor allem durch die Lkw verursacht würde, wenn diese mit ihren Anhängern die Schlaglöcher durchfahren. Der Gutachter Herr Timmermanns hatte bei der Vorstellung seines Lärmgutachtens im Sommer 2021 eindeutig die Sperrung der Straße für Lkw mit ihren Anhängern als das beste Mittel für eine Lärmreduzierung genannt. Nun ist es fast ein Jahr her, dass der Rat sich mit dem Antrag der LBA beschäftigt hat, geschehen ist aber nichts, ärgert sich Günter Schlüter. „Ich habe Herrn Niemeyer seinerzeit im Bauauschuss gefragt, wie er es dem genervten Bürger denn erklären will, wenn es nun doch nicht zu den erwarteten Arbeiten in der zweiten Jahreshälfte kommen würde.“ Diese Antwort von Herrn Niemeyer erwartet die LBA in der nächsten Ratssitzung. Sie wird ihren Antrag bezüglich einer Sperrung der Weihestraße für Lkw noch einmal stellen. „Wir fordern nicht nur eine Sperrung der Straße für Lkw über 7,5 t zGG im Durchgangsverkehr“, so Liz Barnacott von der LBA, „wir lehnen auch eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h grundsätzlich ab.“ Frau Barnacott, selbst leidtragende des Lkw-Lärms auf der Weihestraße, hat im Sommer 2022 zusammen mit Evelyn Ottensmeier viele Haushalte im Südteil der Weihestraße besucht und die Anwohner befragt, ob sie eine Sperrung der Straße für Lkw oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung befürworteten. Rund 70 Prozent der Befragten, so Liz Barnacott, haben sich eindeutig für eine Sperrung und gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen. „Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache“, so Günter Schlüter, der die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung vor allem als einen ideologisch begründeten Eingriff in den Individualverkehr sieht. „Wir sehen uns mit unserer Ablehnung einer Begrenzung in guter Gesellschaft“, so Schlüter weiter und verweist auf eine Broschüre des ADAC von 2015, die sich mit dem Thema Tempo 30, Pro und Contra, beschäftigt. So kann man z. B. in dieser Broschüre unter anderem lesen, dass sich nach einer Studie des niederländischen Umweltministeriums aus dem Jahre 2001 keine substanzielle Lärmreduktion bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 ergibt. Ferner wurden im Rahmen des Projekts IQ mobility (2007) auf der Leipziger Straße in Berlin Vergleichsmessungen durchgeführt. Dabei ergab sich bei Tempo 30 lediglich eine Lärmreduktion von bis zu zwei Dezibel gegenüber Tempo 50. Die Lärmreduktion zu Hauptverkehrszeiten war noch geringer.
Lärmunterschiede in dieser Größenordnung werden vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen, so beschreibt es die Broschüre. Weiterhin hat sich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) im Mai 2011 mit der Fragestellung befasst, ob eine Absenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen von 50 km/h auf 30 km/h eine Verbesserung der Emissionssituation zur Folge hat. Das Ergebnis der Studie fiel dabei eindeutig aus: „30 km/h führte zu Verschlechterungen der Emissions- und Kraftstoffsituation.“ Der ADAC erachtet Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in der Regel als nicht sinnvoll. Nachvollziehbar begründete Tempo-30-Anordnungen auf kurzen Streckenabschnitten z. B. vor Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen, würden vom Kraftfahrer durchaus akzeptiert. „Wir halten uns hier an die Expertise von Fachleuten, wenn wir unseren Antrag erneut einreichen“, so schließt Herr Schlüter die Presseerklärung der LBA,“ auch wenn wir damit eine Position beziehen, die gegen den Wunsch der Bürgerinitiative gerichtet ist, der aber eben auch nur einige Bürger angehören und die ganz bestimmt nicht den Willen aller Bürger der Stadt Löhne vertritt.
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