>Sechs-Punkte-Erklärung< der Löhner-Bürger-Allianz (LBA)

Die SPD und die Grünen wollen – auch in Löhne – eine Abgrenzung zum Extremismus. Das klingt gut. –

Allerdings unterscheiden beide Parteien zwischen „gutem“ oder „bösem“ Extremismus. D.h. sie wollen, dass alle Demokraten nicht mit braunen Extremisten zusammenarbeiten. Gleichzeitig wird der linksradikale Extremismus aber verharmlost und relativiert. Man will sich die Hintertür zur Zusammenarbeit offenlassen.

Faktisch arbeiten (auch in Löhne) regelmäßig SPD und Grüne mit  Linksextremisten zusammen. Die Partei der DDR-Diktatur gilt Rot-Grün nunmehr als hoffähig und als geeigneter politischer Partner:
Dieses Verhalten von Rot-Grün ist heuchlerisch, undemokratisch und gegen die Ziele des Grundgesetzes  gerichtet!

Die LBA stellt klar:

1) Für die Löhner-Bürger-Allianz (LBA) ist es seit den Anfängen ihrer Existenz die zentrale Grundüberzeugung, dass aus der Geschichte unseres Landes und Volkes zwingend gelernt werden muss.

2) Ebenso wie für die Väter des Grundgesetzes ist es für die LBA deshalb unabdingbar, eine strikte Abgrenzung zu sämtlichen Extremisten, d.h. zu allen Befürwortern einer braunen oder roten Diktatur vorzunehmen. Die unseligen Erfahrungen mit dem Grauen der beiden deutschen Parteidiktaturen zwischen 1933 und 1989 sind uns eine ständige Mahnung. Die unmenschlichen Praktiken des National- und Realsozialimus‘ samt seinen unzähligen Mordopfern dürfen nicht vergessen, verdrängt oder verharmlost werden.

3) Deshalb war es absolut richtig, dass das Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf den Grundgesetz-Artikel 21 schon zweimal extremistische Parteien verboten hat:
1952 das Verbot der (rechtsradikalen) Sozialistischen Reichspartei [SRP] und 1956 das Verbot der (linksradikalen) Kommunistischen Partei Deutschlands [KPD].

4) Nicht erst seit dem schrecklichen Mordanschlag von Mannheim vom 31.5.2024 wissen wir aber auch, dass der islamistische Terrorismus, der einen Gottesstaat oder Kalifatstaat nach den Vorbildern von >Boko Haram<, >Al-Qaida<, >Hisbollah< oder dem >Islamischem Staat< verwirklichen will, mit der freiheitlich-demokratischen Ordnung des Grundgesetzes keineswegs vereinbar ist.

5) Da die  von der CDU eingebrachte >Löhner Erklärung< jedwede Form extremistischen Gedankengutes verwirft und ablehnt und nicht etwa widersprüchlicherweise zwischen „gutem“ und „schlechtem“ Extremismus unterscheidet, ist sie unterstützenswert.
Die LBA meint: Gegenüber jeder Variante des Totalitarismus muss von tatsächlichen Demokraten eine stabile >Brandmauer< gezogen werden. Alles andere wäre eine verhängnisvolle Einäugigkeit.

6) Eine ABWERTUNG VON MENSCHEN nach Rassen- oder Klassenzugehörigkeit, als „Rassen- oder Klassenfeinde“, als „Gläubige“ oder „Ungläubige“ ist aus Sicht der LBA pervers und inhuman.