Löhne-Bischofshagen/Wittel. Das seit Jahren anhängige Verfahren um den Schweinemastbetrieb „Kruthof“ auf dem Wittel ist nun zum Abschluss gekommen. Nach verschiedenen Gerichtsverfahren (u.a. OVG Münster) ist das Genehmigungsverfahren
(= „Umweltverträglichkeitsprüfung“) beim Kreis Herford abgeschlossen worden:
Gesamtergebnis:
• Die „Filetierung“ des Mastgroßbetriebes in kleinere Einzelbetriebe zur Umgehung der gesetzlichen Auflagen, so hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Dezember 2015 entschieden, ist unzulässig.
• Besonders wichtig für die benachbarten Bürger auf dem Wittel:
Die Betreiber der Schweinemastanlage müssen eine professionelle Anlage errichten, die die Abluft aus den Schweineställen gründlich filtert!
• Die zuvor erteilte Genehmigung durch die Stadt Löhne, die keine Filterung der Geruchsimmissionen vorsah, war nicht rechtskonform.

Nach Überzeugung der LBA haben die im Fall „Kruthof“ ergangenen Urteile und das nachfolgende Verfahren beim Kreis Herford eine Musterwirkung für weitere Schweinemastbetriebe, die zukünftig errichtet würden.

Die Bürger-Allianz (LBA) war von vornherein der Auffassung, dass es unverantwortlich wäre, seitens der Stadt den Fokus generell nur auf Einzelfälle zu legen, ohne den sozialen und biologischen Zusammenhang, den Schutz von Bevölkerung und der Natur, hinreichend zu berücksichtigen.
Sowohl auf dem durch einige Betriebe besonders betroffenen Wittel wie auch in anderen Bereichen sei vor zukünftigen Bauten Wesentliches zu klären:

• Welche Schadstoff- und Düngeemissionen sind in den einzelnen Gewässerregionen (Osterbach, Mittelbach, Sudbach, Bramsche-/Brömmkens-/Nagelsbach, Mennig¬hüffener Mühlenbach u.a.) bereits vorhanden sind.
• Mit welchen einzelnen Emissionen (Nitrate, Ammoniak usw.) insgesamt zu rech¬nen ist.
• Welche Emissionen hier noch verkraftbar sind.
• Welche Auswirkungen auf Flora und Fauna der Gewässer im Stadtgebiet durch die Vielzahl der Mastbetriebe zukommen.
• Welche Auswirkungen auf den Belastungszustand der Werre ergeben.
• Mit welchen Geruchsbelästigung die Wohnbevölkerung in den umliegenden Bereichen rechnen muss.
• Wie hoch der vorhandene und der maximale Schweinebestand in den einzelnen Einzugsbereichen ist bzw. sein kann.
• Wie erfolgt die lückenlose Kontrolle der ordnungsgemäßen Gülleausbringung, der maximalen Tierpopulation, der artgerechten Tierhaltung, der Gasemissionen, Futtermittel/Gülleflächenrelation.

Insbesondere dem Gewässerschutz im Stadtgebiet wird die Bürger-Allianz auch zukünftig ihre besondere Aufmerksamkeit widmen.

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