Im Februar haben die Eltern der Schulkinder, die mit den Sommerferien die Grundschule verlassen werden, die Möglichkeit, ihre Kinder an einer weiterführenden Schule anzumelden. Zur Anmeldung an der Goethe-Realschule und an der Städtischen Realschule hat die Verwaltung die Frist  auf die Tage zwischen dem 8. und dem 15. Februar 2019 begrenzt. Anschließend können die Kinder nur noch am Gymnasium bzw. der Gesamtschule angemeldet werden.

Vor dem Hintergrund ihrer Vermutung, es könne jetzt wieder „ein hohes Interesse“ an Anmeldungen für die Realschule geben, machte Schuldezernentin Beatrix Becker von einigen Wochen geltend, es müsse auch mit Zurückweisungen gerechnet werden. Ihrer Meinung nach, so der stellvertretende LBA-Fraktionsvorsitzende Günter Schlüter, seien die „Abweisungen“, die sich aus „Überkapazitäten“ ergäben, nichts Ungewöhnliches. Es habe sie schon immer gegeben.

Schulausschussmitglied Kirsten Sundermeier dazu: „Die Bürger-Allianz ist überhaupt nicht geneigt, die geplanten Zurückweisungen von Eltern bzw. zukünftigen Fünftklässlern tatenlos hinzunehmen. Nach Überzeugung der LBA gilt das Elternrecht der freien Schulwahl auch in Löhne.  Dieser Elternwille muss absolute Priorität haben und darf nicht durch die Stadtverwaltung ausgehebelt werden.“

„Sollten tatsächlich Schüler an den Realschulen zurückgewiesen werden, wird die LBA im Stadtrat beantragen, eine zusätzliche Realschulklasse einzurichten.“ so Günter Schlüter. „Die Eltern sollten sich nicht durch irgendwelche bürokratischen Setzungen abwimmeln lassen, sondern ihr Recht in Anspruch nehmen und in jedem Fall auf einer Anmeldung bestehen. Wir wissen, dass es im letzten Schuljahr zu sogenannten Überkapazitäten kam, doch die Hartnäckigkeit der Eltern konnte mit Unterstützung der bürgerorientierten Teile des Stadtrates die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse bewirken.“ 

„Die räumlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche Klasse,“ so Günter Schlüter „wären in Löhne-Ort durchaus gegeben. Da diese Möglichkeit auch im vergangen Schuljahr verwirklicht werden konnte, muss dies auch im kommenden Schuljahr leistbar sein. Für die LBA wäre es unverständlich, diesmal den Eltern geringere Rechte einzuräumen als den Grundschuleltern des vorigen Schuljahres.“

Kirsten Sundermeier: „Das von Frau Becker angeführte Argument, wonach die Gesamtschule ohne Zuführung von ursprünglich anders orientierten Schüler nicht auskomme, ist nicht stichhaltig. In der Oberstufe sind durchaus Kooperationen mit dem Gymnasium denkbar. Beide haben mit neun Jahrgängen den gleichen Schulzeit-Horizont. –
Die städtischen Zügigkeitsfestlegungen sind nie ein unumstößliches Dogma gewesen, sondern lediglich ein Richtwert.

Kirsten Sundermeier

Nie war es Ziel dieser am grünen Tisch festgelegten Zielsetzungen, Schüler auszugrenzen oder nach Schulplanungs-Gesichtspunkten an andere Schulen, beispielsweise die Gesamtschule umzudirigieren. Dies wäre aus demokratischer Sicht gänzlich unakzeptabel, ebenso wie eine Verschiebung von Schülern in die Gegenrichtung. Die Schüler und das Wollen ihrer Eltern müssen im Mittelpunkt der Bemühungen stehen, nicht die Verwaltungswünsche.“