zum Leserbrief von Frau Iris Schröder vom 17.2.2023

Frau Schröder vermutet , dass das Wichtigste in meinem Leben die Frage sei: „Befangen oder Nichtbefangen!“ Da kann ich sie sehr beruhigen. Mein Leben kennt auch noch andere Schwerpunktsetzungen.
Was mir aber tatsächlich sehr wichtig ist, das ist Grundprinzip der Demokratie, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Und da bin ich in der Tat der Auffassung, dass sich sämtliche Bürger unseres Landes den geltenden Gesetzen unterzuordnen haben – und eben auch alle ehrenamtlich tätigen Bürger, zu denen ich mich – mit Verlaub – selbst auch zähle.

Frau Schröder widmet einen großen Teil ihrer Ausführungen dem Umstande, dass sie, ihr Mann und ihre Familie im Rahmen des Schwimmsportes umfassend gewirkt und sich sehr verdient gemacht haben. Unbestritten! Diese Einschätzung kann ich ganz ausdrücklich aus eigener Anschauung bestätigen und ganz dick unterstreichen. Ja, das Wirken der Familie Schröder im SC Aquarius ist meiner Meinung nach segensreich, kräftig zu loben und hoch zu rühmen – ohne jegliche Einschränkungen. –

Aber darum geht hier es gar nicht.

Sämtliche herausgestellten vielfältigen Verdienste können doch nicht dazu führen, dass bei der Familie Schröder die Befangenheitsproblematik im Rahmen der Arbeit des Löhner Stadtrates diskret übergangen werden müsste. Oder sind Sie, Frau Schröder, anderer Meinung?

Vorbildlich und sauber war im deutlichen Kontrast dazu das Verhalten des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Böhm – angesichts der gleichen Situation:

Böhm, selbst auch – in gleicher Weise wie das Ehepaar Schröder – im Vorstand des SC Aquarius verdienstvoll tätig, hat sich sofort, unmittelbar und ohne Murren bei der anstehenden Beratung der fraglichen Schwimm- bzw. Hallenbadthematik entsprechend der gültigen Gemeindeordnung als befangen erklärt und dann – wie vorgeschrieben – den Beratungsraum verlassen. Dieses, sein Vorgehen war hundertprozentig in Ordnung, also aus juristischer Sicht mustergültig.

Warum war das bei seinem Vorstandkollegen Schröder nicht ebenso machbar?

Frau Schröder spricht mit Blick auf ihren Mann von der „Niederlegung des Vorstandsamtes“ beim SC Aquarius und meint, deshalb sei keine Befangenheitssituation gegeben. –

Die für alle wahrnehmbare Realität ist aber folgende: Das zuständige Vereinsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen weiß weder im Dezember des Jahres 2022 noch bis zum 10. Februar des Jahres 2023 von einem Rücktritt von Burkhard Schröder.

D.h. nach wie wird er – zusammen mit seiner Frau Iris und Wolfang Böhm als Vorstand des SC Aquarius bezeichnet.

Mit freundliche Grüßen

Dr. Hermann Ottensmeier