In jüngster Zeit verdichteten sich die Informationen, dass die Versuche der Löhner Stadtwerke, mit den zwei neugebildeten Untersparten >Werregas< und >Werrestrom< Gewinn zu machen, nicht so wie erwartet laufen. Zum einen wurde in den Anfängen ein großes Gaskontingent zu besonders hohen Kosten eingekauft, dies musste aber aufgrund der späteren Marktlage günstiger an den Endverbraucher weiterverkauft werden.
Ferner gelang es nicht, beide Produkte >Werregas< und >Werrestrom< zu einem konkurrenzfähigen Preis auf dem Markt zu platzieren. Verbraucher von Strom und Gas konnten sich regelmäßig über Vergleichsportale wie >Check 24< und >Verivox< ein Bild davon machen, bei welchem Anbieter besonders niedrige Preise geboten werden: >Werregas< und >Werrestrom< lagen da eher „im Mittelfeld“.
Ihre erheblichen Gewinne machen die >Stadtwerke Löhne< primär im Monopolbereich:

Das heißt, beim Verkauf von >Nutz- bzw. Trinkwasser< sowie bei der Entsorgung des >Schmutzwassers< muss man keine Konkurrenz fürchten:
Da können den Löhner Verbrauchern Preise abverlangt werden, die deutlich über der tatsächlichen Kostendeckung liegen. Diese Millionen können dann dem Stadthaushalt zugeführt werden, der hochdefizitär ist, d.h. Schulden im dreistelligen Millionenbereich hat.
So wollte die Löhner-Bürger-Allianz im Rahmen einer Ratsanfrage Auskunft für die
Gefragt wurde nach der konkrete Lage der Sparten >Werregas< und >Werrestrom<:
- *Gewinn- und Verlustrechnung* der Stadtwerke Löhne für die Sparten Gas und Strom für die Jahre 2022 bis 2024.
- *Kapitalgrundlage* für die genannten Sparten im gleichen Zeitraum.
- den *Renditeberechnungen* für die genannten Sparten im gleichen Zeitraum.
- den *Marktpreisen* für Gas und Strom sowie deren Entwicklung im genannten Zeitraum.
- dem *Kundenumfang**, d.h. Anzahl der Kunden für Gas und Strom sowie deren geografische Verteilung im genannten Zeitraum.
Eine klärende, faktenbasierte Auskunft wurde in der Ratssitzung vom 26.3.’25 von Bürgermeister Poggemöller (SPD) verweigert.
Auskunft bisher verweigert / wie bei Aqua-Magica-Pleite
Eine solche Auskunftsverweigerung in dieser Größenordnung hatte zuletzt angesichts der Kostenexplosion bei der defizitären Gartenschau „Aqua Magica“ gegeben. Diese Landesgartenschau in Löhne/Bad Oeynhausen war einer der ganz wenigen Veranstaltungen ihrer Art, die trotz erheblicher Landes-Millionen-Zuschüsse nicht mit Gewinnen, sondern mit dramatischen Verlusten abschloss.
Auch damals verweigerte die Kämmerei – anfangs – die Auskunft über die >roten Zahlen<, über die Millionen-Summen, die von SPD und Teilen der CDU in den Sand gesetzt wurden.
Bei der vorbereitenden Beschlussfassung über die Durchführung der Gartenschau >Aqua-Magica<, wurde dem Löhner Stadtrat vom damaligen Kämmerer Held (SPD) erzählt, die Stadt Löhne müsste für die Gartenschau rund 2,5 Mio. bezahlen. – Aus den 2,5 Mio. Kosten wurden bis zum Jahre 2017 immerhin schlappe 17 Mio. €.
Gartenschau-Kosten – statt behaupteten 2,5 Mio. – schließlich mehr als 17 Mio. Defizit
Zu dieser Summe von 17 Mio. € kommen regelmäßig – Jahr für Jahr – die anfallenden Unterhaltungskosten für das Gelände, die sich die Städte Löhne und Bad Oeynhausen teilen müssen.
Ähnlich wie bei dem Gartenschau-Defizite lässt sich die Bürger-Allianz (LBA) auch bei der Auskunftsverweigerung in Sachen >Werregas< und >Werrestrom< nicht abwimmeln, sondern besteht hartnäckig auf der Offenlegung der tatsächlichen Zahlen.
LBA fordert: „Alle Zahlen auf den Tisch!“
Nachdem die Beantwortung der Ratsanfrage am 26.3.2025 verweigert wurde, geht die LBA nun einen Schritt weiter:
Sie geht jetzt den Weg über das >Informationsfreiheitsgesetz< (IFG), das jedem Bürger Auskünfte über die Lage staatlicher oder kommunaler Einrichtungen einräumt.
LBA-Schreiben an die >Stadtwerke Löhne<:
Situation der STADTWERKE LÖHNE ENERGIE & MEHR sowie der diesbezüglichen Gas- und Stromsparte („Werregas“, „Werrestrom“)
„Sehr geehrter Herr Kreft,
in der jüngsten Ratssitzung hat Bgm. Poggemöller die Antwort auf eine Anfrage der LBA-Fraktion zur obigen Thematik verweigert.
Aus diesem Grunde beantragt die LBA-Fraktion bzw. meine Person Auskunft gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu den oben verweigerten Informationen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG bitten wir um eine Antwort innerhalb eines Monats.“
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