Rund 1,6 Millionen Euro hatte die Stadt Löhne ausgeben, um die marode Rathausfassade wieder in Schuss zu bringen. Doch nach dem Abschluss der Arbeiten vor einigen Monaten stellte sich heraus, dass die beauftragte Baufirma „Pfusch gemacht hatte“, und wiederum Defekte an der fertiggestellten Fassade erkennbar wurden, was ein Gutachter zwischenzeitlich bestätigte.

Als die Stadt an die verantwortliche Firma herantrat, um sie zur Behebung des Schaden zu verpflichten, ging dies Begehren ins Leere: Die Baufirma hatte mittlerweile Insolvenz angemeldet. –

  • Doch es wurde erkennbar, auch die städtische Bauaufsicht hatte komplett versagt und das Bauprojekt nicht hinreichend kontrolliert.

  • Demnach bleibt der Steuerzahler auf den immensen Kosten sitzen. – 

  • Deshalb wünschte die LBA in der Ratssitzung vom 6.11.19 Auskunft über die Verantwortlichkeit [innerhalb des Rathauses] für die mangelhafte Überwachung des Projektes

  • Doch Bürgermeister Bernd Poggemöller blieb störrisch, mauerte und verweigerte die klärende Auskunft. Augenscheinlich soll die Öffentlichkeit hinters Licht geführt werden:

Eigenmächtig beschied er laut Ratsprotokoll kurz und knapp: „Namen sind hier nicht von Bedeutung.“

Das sieht die LBA ganz anders und beantragt nochmals im Rahmen einer Ratsanfrage beim Bürgermeister die Offenlegung und die – wahrheitsgemäße – Beantwortung der zentralen Fragen:

  1. Welcher Mitarbeiter im Rathaus war konkret für die Überwachung des diesbezüglichen Bauprojektes verantwortlich?

  2. Wird dieser Kosten-/Fall zur veränderten Verhaltensweisen / grundsätzlichen Konsequenzen des zuständigen Amtes bzw. des Bürgermeisters führen oder ist in Zukunft bei anderen städtischen Bauprojekten wieder mit ähnlichen Pannen und (Ausfall)Kosten zu rechnen?

Als Fraktionsvorsitzender der Löhner-Bürger-Allianz kündigte  Dr. Hermann Ottensmeier gegenüber dem Bürgermeister an:

  •  „Sollten Sie nochmals die Antwort verweigern, beantrage ich hiermit die Einsicht in die relevanten Bauakten. –

  • Wenn eine hinreichende Aufklärung nicht erfolgt, sähen wir uns gezwungen, im Rahmen einer Organklage die Darlegung, zu der Sie verpflichtet sind, auf dem Rechtswege durchzusetzen.“