„Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen“! Genau nach diesem aktuellen Motto der schleswig-holsteinische Polizei [siehe „X“ = vormals Twitter vom 16.9.2023] ist der Löhner Bürgermeister Poggemöller jetzt auch auf den (Verbots-)Geschmack gekommen.
Ihm behagte eine Foto-Veröffentlichung aus der Sportausschusssitzung vom 11.5.‘23 in Facebook „Löhne…meine Stadt“ nicht.

Dort ging es um die Planungen für ein nagelneues 60-Millionen-Cabrio-Spaß-Bad (= „Schröders Schwimmpalast“).
Also erging an seinen Mitarbeiter „für Ratsangelegenheiten“, Klaus-Jürgen Budde, die Weisung, der Löhner-Bürger-Allianz per E-Mail im Oberlehrer-Ton ein Fotografier-Verbot aufzudrücken: 
„Ich fordere Sie daher auf, zukünftig das Fotografieren von Personen während der Gremiensitzungen zu unterlassen!“

> Poggemöller versus Grundgesetz

Entweder war sich Poggemöller der Sache nicht so ganz sicher, oder er hatte doch dunkel im Hinterkopf die Regelung des Grundgesetzes, die da lautet:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.[Artikel 5,1]

Jedenfalls verzichtete er (sicherheitshalber) darauf, in eigenem Namen das Verbot auszusprechen, und verschanzte sich hinter seinem Bediensteten.

Nun gehört es zu den Grundtugenden von politisch Handelnden, auch auf kommunaler Ebene, zum einen nicht leichtfertig alles zu glauben, und zum anderen den Behörden, die die Opposition gängeln und deren demokratische Rechte einschränken wollen, kritisch auf die Fingern zu sehen:

> Poggemöller: Verbot wieder einkassiert

Die LBA-Ratsfraktion konfrontierte Poggemöller mit einer zielgenauen Anfrage, die Aufklärung über die rechtliche Grundlage seines Verbotes erreichen wollte.
Doch auf die konkreten Fragen konnte der Bürgermeister nicht „wechseln“, und in der Ratssitzung kassierte er schließlich kleinlaut sein eigenes Verbot wieder ein. 

Deutsche Gesetze

 

Doch was war das eigentliche Ziel, dass mit dieser obskuren, aber gescheiterten Aktion angepeilt wurde?

> Foto-Monopol sollte durchgeboxt werden

Letztlich ging es um dieses: Der Bürgermeister wollte ein Monopol durchboxen. Ein Monopol in Sachen Bildberichterstattung, der Bildberichterstattung aus dem Rathaus.

Er weiß: Bilder prägen und beeinflussen stark – häufiger noch stärker als Textbotschaften. Und gerade in jüngster Zeit kamen nicht nur gute Nachrichten aus dem Rathaus, z.B. die zugespitzte  Kriminalitätslage in Löhne, Pannen bei der Sanierung des Rathauses, maroder Straßenzustände, Fehlplanung und schließlich der städtische Haushalt, der auf komplett auf Grundeis geht, dem die Kämmerin in Ihrer Not eine Haushaltsperre verpassen musste.

Zudem plant die SPD von Bürgermeister Poggemöller fürs nächste Jahr, wenige Monate vor der nächsten Kommunalwahl wieder Mal, dem Bürger noch tiefer in die Tasche zu greifen:

> SPD will Steuermaximierung: noch höhere Grund- und Gewerbesteuer

Mieter und Hausbesitzer aber auch die Gewerbetreibenden sollen bluten: Geplant ist die nächste Maximierung von Grund- und Gewerbesteuer!

Also kann es aus Poggemöllers Sicht nur darum gehen, sämtliche „propagandistische“ Kanäle auf (seine) Linie zu bringen, in seinem parteipolitischen Sinne zu steuern.

> Grundgesetz will keine totalitäre Meinungsgängelung

Das ist genau die Richtung, die das Grundgesetz aus guten Gründen (siehe oben) verhindert will.

Das ist genau die Richtung, die unseren demokratischen Staat von totalitärer Meinungsgängelung wie in den beiden deutschen, der roten und braunen Diktatur unterscheiden soll.

Pikant dabei: Die digitalen Medien seines eigenen Rat-Hauses, die städtische Homepage, wie auch der Facebook-Auftritt des Rathauses haben keine Skrupel, genau das zu tun, was er der LBA untersagen will, also Personenfotos aller Art zu veröffentlichen, beispielsweise Foto-/ Filmveröffentlichungen zur „Einweihung Werreauenpark“ (27.7.’23), „Besuch der Ministerin im Löhner Bahnhof“, „Eröffnung des Simeon-Kindergartens“.

Und wieder gilt der Satz: „Alle sind (vor dem Gesetz) gleich,  nur einige sind gleicher!“