Betr.:  Ihr Fotografier- bzw. Veröffentlichungsverbot

Bezug: Ihr Schreiben vom 1.8.2023 – Veröffentlichung in Facebook – „Löhne…meine Stadt“
(Anfrage nach § 17 der GO des Rates – verbunden mit der Bitte um schriftliche Beantwortung im öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Poggemöller,
es ist wohl davon auszugehen, dass das o.a. Schreiben sowie das darin enthaltene Verbot von Ihnen selbst veranlasst wurde und auch nicht ohne Ihre Kenntnis und Anweisung von Herr Budde unterschrieben wurde. So wenden wir uns direkt an Sie.
Grundsätzlich besteht durchaus die Bereitschaft, Ihrem Wunsch resp. Verbot in Sachen Fotoveröffentlichung zu folgen, jedoch wären zuvor noch einige Fragen – hier im Rahmen einer offiziellen Ratsanfrage – zu klären, die sich auf die von Ihnen benannte Gesetze [DSGVO und KunstUrhG] beziehen:

Wir fragen Sie, Herrn Bürgermeister Poggemöller, also:

  1. Welche Personen und welche Medien unterliegen Ihrem Verbot resp. Ihrer Deutung der juristischen Normen, nicht per Foto oder Film aus den Ratsgremien u. Ausschüssen berichten zu dürfen?
  2. Bezieht sich dieses Verbot auch auf andere städtische Veranstaltungen (beispielsweise „Einweihung Werreauenpark“ (27.7.’23), „Besuch der Ministerin im Löhner Bahnhof“, „Eröffnung des Simeon-Kindergartens“) oder ist zwischen diesen und Gremiensitzung in zu unterscheiden? Wie ist dies juristisch fundiert?
  3. Bezieht sich dieses Verbot auch auf „Personen der Zeitgeschichte“ [KunstUrhG § 23 Abs.1, Lit 1] also z.B. auch auf den Bürgermeister?
  4. Welche Personen sind nach Ihrer Meinung insgesamt als „Personen der Zeitgeschichte“ innerhalb der städtischen Gremien aufzufassen?
  5. Der Gesetzgeber gestattet eine Veröffentlichung von Bildern „aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ mit „Bildern von Versammlungen“ „an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“ [KunstUrhG § 23 (1) 1+3]. Wird diese Gestattung durch die DSGVO [6 Abs. 1. Lit.a] nach Ihrer Deutung wieder aufgehoben?
  6. Sind die Foto-/Filmveröffentlichungen der Stadt Löhne (u.a. zur „Einweihung Werreauenpark“ (27.7.’23), „Besuch der Ministerin im Löhner Bahnhof“, „Eröffnung des Simeon-Kindergartens“) im Internet, bei Facebook {u.a. in „Löhne… meine Stadt“} mit den zahlreichen Darstellungen von Personen juristisch unbedenklich, d.h. entsprechen sie den von Ihnen als relevant erachteten Normen? Wie ist die unterschiedliche Einordnung Ihrer Veröffentlichung – einerseits – und der monierten Veröffentlichung – andererseits – juristisch fundiert?