Löhner-Bürger-Allianz (LBA) interveniert bei Regierungspräsidentin Anna Bölling, Detmold
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,
der Landrat des Kreise Herford, Herr Müller (SPD), hat die Eingabe zur Dienst- und Neutralitätspflichtverletzung des Löhner Bürgermeisters Poggemöller zurückgewiesen und begründet seinen Ausführungen mit Überlegungen, die die juristische Lage verkennen bzw. von unschlüssigen Argumentationsfiguren geprägt sind.
Zunächst ist es befremdlich, dass uns seine Entscheidung über die Presse zur Kenntnis kam, bevor wir sein Schreiben erhielten. Dies ist mindestens schlechter Stil, verwundert aber nicht angesichts der parteipolitischen Ausrichtung seines Hauses.
Zur Sache:
Der Landrat Müller (SPD) schließt sich der (Fehl)Deutung seines Parteigenossen Poggemöller (SPD) an, wonach die fragliche Veranstaltung „Löhne steht auf“ (1.3.’24) gar keine SPD-Veranstaltung gewesen sein soll.
Begründet wird diese Interpretation damit, dass auch andere Gruppierungen teilgenommen hätten. –
Ignoriert wird der Umstand, dass
-
schon die Vorbereitung(sveranstaltung) auf Initiative und unter Leitung des SPD-Funktionärs, SPD-Ratsmitgliedes u. Ex-SPD-Stadtverbandsvorsitzenden Egon Schewe stattfand;
-
die polizeiliche Anmeldung der Veranstaltung am 1.3.’24 durch SPD-Genossin und SPD-Funktionärin Linda Stucke-Troks erfolgte.
Diese Tatbestände versucht der Landrat dadurch zu entkräften, dass „diese Personen (Egon Schewe, Linda Struke-Troks) [neben ihrem Engagement für die SPD] beruflich und privat auch anderen Interessen nachgehen“ würden.
Dass auch SPD-Genossen multiple Interessen haben und unterschiedlichen Aktivitäten nachgehen ist so richtig wie banal, widerlegt aber keineswegs die Einschätzung, dass diese Veranstaltung sowohl einen parteipolitischen Ursprung wie auch eine parteipolitische Ausrichtung hatte, und eben keine Veranstaltung der Stadt Löhne war.
Alsdann bezieht sich der Landrat auf ein Plakat, dass ihm vorliege. Hier sei nicht ausdrücklich verzeichnet, das die fragliche Veranstaltung (nur?) eine SPD-Veranstaltung war. Dort sei von einem Aufruf mehrerer Organisationen – neben der SPD – die Rede.
Eine tatsächliche Autorisierung der anderen – angeblichen Veranstalter – hat Herr Müller (SPD) augenscheinlich gar nicht erst geprüft.
-
Richtig ist, dass bei dem Vorbereitungstreffen, zu dem die SPD eingeladen hatte, eine Anwesenheitsliste weitergereicht wurde, auf der sich die Anwesenden eintrugen, auch ein Mitglied der LBA.
-
Selbige wurden dann – ohne weitere Rücksprache für das obige Plakat vereinnahmt, ohne dass eine Zustimmung geschweige denn einer diesbezügliche Autorisierung durch ihre Gruppierungen vorlag.
-
Erst eine deutliche Intervention bei der Organisatorin, der Pressesprecherin der Stadt Löhne, Frau Nolting, führte im Falle der LBA zu einer Korrektur des „Plakates“ [von dem es mehrere Varianten gab].
-
Beispielsweise trugen sich Personen in die Anwesenheitsliste mit ihrem Namen ein, dahinter in Klammern „Kirche“. (Konnte oder musste nun zwingend davon ausgegangen werden, dass tatsächlich die kath. Kirche, die Ev. Kirche von Westfalen, der Kirchenkreis Vlotho bzw. der Kirchenkreise Herford bzw. sämtliche Freikirchen als Veranstalter der Demonstration aufzufassen sind?}
-
Weiterhin ist aus juristischer Perspektive doch wohl zu fragen, ob sich zukünftig – neben der SPD – auch andere Parteien an den Bürgermeister zum Zwecke der Finanzierungen ihrer Veranstaltungen / Demos wenden können, wenn sie geltend machen, dass unter den zusätzlichen Teilnehmer beispielsweise auch Bürger sind, die Mitglieder in einer Kirche, der AWO, eines Spar-Vereins, Hilfe-am-Grabe oder eines Geflügel-Zuchtvereins sind?
-
Alsdann kommt der Landrat auf das Grundgesetz zu sprechen. Dort sei mit Blick auf den Artikel 21 „eine besondere Verantwortung der Verwaltung und deren Hauptverwaltungsbeamte/innen sich öffentlich gegen jegliche Form von Extremismus auszusprechen.“
Und genau darum geht es der LBA. An einer Veranstaltung, die tatsächlich „sich öffentlich gegen jegliche Form von Extremismus“ ausgesprochen hätte, an einer solchen Demo hätten wir uns sehr gern auch beteiligt. –
-
Doch das war hier ganz eindeutig nicht der Fall. Dies wurde ganz ausdrücklich abgelehnt: Die Kritik am Linksextremismus wurde expressis verbis ausgeschlossen. –
Im Gegenteil: Die linksextremistische Partei „die Linke“ (siehe Verfassungsschutzbericht) zählte neben der auch ausdrücklich benannten SPD ebenfalls zu den auf dem „Plakat“ bezeichneten Veranstaltern.
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,
im Rahmen Ihrer Aufgabe als obere Kommunalaufsicht bitte ich Sie, Bürgermeister Poggemöller aufzufordern, die der Stadt entstandenen Kosten (Veranstaltung / Werbung / Personalkosten) durch seine Partei, die SPD, erstatten zu lassen und ihn aufzufordern, zukünftig dem Neutralitätsgebot zu folgen.
Gänzlich unbestritten ist, dass der Bürgermeister – wie jeder andere Bürger auch – nach Lust und Laune – auch gehäuft (soweit es sein Terminkalender hergibt) an politischen Demonstrationen und Veranstaltungen aller Art teilnehmen kann. Das ist ihm völlig unbenommen und wird auch nicht ansatzweise in Frage gestellt.
Der Bürgermeister einer Stadt ist jedoch als „Behörde“ Teil der Exekutive. Deshalb hat er als Staatsorgan das Neutralitätsgebot nach Art. 21 Abs. I Grundgesetz zu beachten. Dies hat auch im Hinblick auf die Chancengleichheit der politischen Parteien Bedeutung.
Überdies hat der Bürgermeister auch zu obigen Demonstration aufgerufen und diese auf der Internetseite der Stadt Löhne beworben. Es ist immer dann ein Amtsbezug gegeben, wenn einsprechende Aktivitäten (wie in Löhne) in den Amtsräumen einer Behörde wahrgenommen werden. [siehe: JuraForum.de, 26.4.2024]
Es ist keineswegs so, dass „der Zweck die Mittel heiligt“ und eine (möglicherweise) löbliche politische Zielsetzung Poggemöllers Amtseid und seine Pflicht zur (partei)politischen Neutralität außer Kraft setzt.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.