Die LBA hält es für sehr wichtig, dass alles Denkbare getan wird, damit im Winterhalbjahr der Unterricht an den Löhner Schulen stattfinden kann. Dr. Hermann Ottensmeier: „Die digitale Ausstattung der Löhner Schulen und der betroffenen Elternhäuser ist gegenwärtig nicht von der Art, dass der konventionale Unterricht durch einen computergestützen Unterricht auf Distanz ersetzt werden könnte. Dies ergibt sich aus den Erfahrungen, die im Frühjahr / Sommer angesichts der coronabedingten Schulschließungen gemacht werden mussten. Der klassische, analoge Unterricht ist schlichtweg nicht zu ersetzen und würde nur ein Notbehelf sein. Gerade schwächere Schüler sind in diesem Zusammenhang vielfach leistungsmäßig zurückgefallen. Deshalb hat die Stadt alles zu tun, den Regelbetrieb in den Schulen zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten. Dazu gehört auch die umfassende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsgeräten, wie sie die Landesregierung finanzieren will.“ 

Die LBA-Fraktion beantragt deshalb in der nächsten Ratssitzung:

„Die Stadt Löhne nimmt das Sonderprogramm der NRW-Landesregierung in Anspruch und beschafft – nach Prüfung des notwendigen Umfangs – die geeigneten Lüftungsgeräte für die Löhner Schulen.“

Dr. Ottensmeier erläutert: „Das Ministerium für Heimat, Kommunales usw. will Luftfiltergeräte für die Schulen finanzieren, so ein aktuelles „Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen“. 

 Dies soll den Schulbetrieb und damit auch die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen im Herbst/Winter 2020 sichern. Zur Zeit können nicht alle Unterrichtsräume wegen mangelnder Lüftungsmöglichkeiten genutzt werden. Mit dem Erwerb von mobilen Luftfiltergeräten könnte dies erfolgen.
Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.
Ministerin Scharrenbach sicherte zu: „Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahmen bis höchstens 4.000 Euro je Gerät. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Mit der Förderung nehmen wir gezielt Räumlichkeiten in den Fokus, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können.“