Die LBA-Fraktions will im Rahmen einer Ratsanfrage Klarheit von Bürgermeister Poggemöller:
Dem Rat wurde mitgeteilt, dass die Ratshausfassade – bereits kurze Zeit nach ihrer Neugestaltung – wiederum defekt ist.
Die Fassadenelemente wurden augenscheinlich von vornherein unsachgemäß montiert. Als dies nach einigen Monaten herauskam, stellte sich heraus, dass die ausführende Baufirma mittlerweile pleite ist und kein Gewährleistungsrückgriff möglich ist.
Die LBA – Fraktion wünsch von Bürgermeister Poggemöller die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
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Wie hoch waren die Gesamtkosten, die die Neugestaltung der Rathausfassade ausmachten?
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Welcher Mitarbeiter im Rathaus war verantwortlich für die Überwachung des diesbezüglichen Bauprojektes?
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Warum wurde keine Ausfallbürgschaft (für den Fall einer mangelhaften Ausführung bzw. den Fall einer Insolvenz des Bauunternehmens) abgeschlossen?
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Wer ist für den Verzicht auf den Abschluss einer Ausfallbürgschaft verantwortlich?
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Wie hoch ist der Gesamtschaden, der der Stadt Löhne aus dem missglückten Fassadenbauprojektes erwächst?
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Besteht in diesem Falle eine Amtshaftpflicht?
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Wird dieser Fall zur veränderten Verhaltensweisen / grundsätzlichen Konsequenzen des zuständigen Amtes bzw. des Bürgermeisters führen oder ist in Zukunft bei anderen städtischen Bauprojekten mit ähnlichen Pannen und (Ausfall)Kosten zu rechnen?
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