Cannabis-Freigabe durch Ampel-Regierung –  Anwendung der „Cannabis-Ordnungswidrigkeitenverordnung“ in Löhne

Die Ampel-Koalition (SPD/FDP/Grüne) hat gegen große Bedenken von Oppositionsparteien, Ärzten und Psychologen schließlich im Bundestag eine Freigabe des Cannabis-Konsums (seit Anfang April) durchgesetzt. –
Gleichzeitig werden Bereiche benannt, in denen der Konsum dennoch verboten ist. Die Kommunen sind verpflichtet, die Überwachung der Einschränkungen wahrzunehmen.

In manchen Bereichen darf nicht gekifft werden. Darüber sollen jetzt die Ordnungsämter der Kommunen wachen, so sagte es die sogenannte „Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung“.
Bei der Durchführung gibt es nach Auffassung der LBA großen Handlungsbedarf

Deshalb beantragt die  LBA :

  1. Zusätzlich zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen sind auch Bereiche um Jugend- und Begegnungszentren (Riff, Raps, Werretalhalle, Werreauenpark) als Cannabis-Verbotszonen auszuweisen.

  2. Bereiche, in den Rauchverbot (= Nikotin) besteht, sind gleichzeitig auch als Cannabis-Verbotszonen auszuweisen.

  3. Der Bahnhofsbereich, Bushaltebereiche und sämtliche Schulwege sind als Cannabis-Verbotszonen zu deklarieren.

  4. Zum Zwecke der Transparenz sind die Cannabis-Verbotszonen in Löhne durch geeignete Schilder zu markieren.

  5. Die Verbotszonen sind auf der Internetseite der Stadt Löhne durch Karten darzustellen.

  6. Die Verwaltung entwickelt aktiv Konzepte zur Verbots-Kontrolle und zur Aufklärung über die Risiken und Auswirkungen des Drogenkonsums.