Gohfeld. Anlieger der Nordbahnstraße in Gohfeld sind ungehalten: Obwohl ihnen regelmäßig Straßenreinigungsgebühren zusammen mit der Grundsteuer abgebucht werden, bleibt die Straße ungekehrt. Laub, Schmutz und Unrat sammeln sich an, ohne dass die Stadt Löhne tätig wird. Einige Vertreter der Löhner Bürger-Allianz (LBA) haben sich nun vor Ort ein Bild von der Situation gemacht und planen, die Angelegenheit in den Ratsgremien untersuchen zu lassen. Zudem fordert die LBA eine Stellungnahme der Verwaltung.
### Anwohner fühlen sich im Stich gelassen
„Wir zahlen pünktlich unsere Gebühren, aber die Straße wird einfach nicht gereinigt“, machen Anwohner geltend. Viele Nachbarn teilen ihren Ärger. Die Nordbahnstraße in Gohfeld, weist demnach seit Monaten keine sichtbaren Spuren der obligatorischen Kehrarbeiten auf. Müll und Zigarettenkippen liegen seit einiger Zeit im Randbereich Straße, z.T. von Autos überparkt. Einzelne Anwohner mussten schon zur Selbsthilfe greifen.
Die Straßenreinigungsgebühren werden in Löhne gemäß der Straßenreinigungssatzung zusammen mit der Grundsteuer erhoben. Nach dieser Satzung sind Anlieger verpflichtet, Gehwege selbst zu reinigen, während die Stadt die Fahrbahnreinigung bei einigen ausgewählten Straßen übernimmt und dafür zusätzliche Gebühren erhebt. Doch genau hier liegt das Problem: Die Anlieger der Nordbahnstraße berichten, dass Kehrmaschinen nicht mehr auftauchen bzw. bei parkenden Fahrzeugen untätig bleiben und einen Bogen machen.
### LBA nimmt Beschwerden ernst
Die Löhner Bürger-Allianz (LBA) hat auf die zahlreichen Beschwerden reagiert und sich jetzt selbst ein Bild vor Ort gemacht. „Die Anwohner haben recht: Die Straße macht abschnittweise einen ungepflegten Eindruck, und es gibt keine Hinweise darauf, dass hier regelmäßig gereinigt wird“, bestätigt das Gohfelder LBA-Mitglied Günter Schlüter. Die LBA beanstandet, dass die Stadt Gebühren kassiert, ohne die entsprechenden Leistungen zu erbringen.
Die Bürger-Allianz plant nun, das Thema in die Ratsgremien einzubringen. „Dieser Missstand muss geklärt werden.“ erklärt Klaus Rosenberg. Es sei sicherzustellen, dass die Anlieger für ihr Geld auch die vereinbarte Leistung erhalten.“ betont Rosenberg. Sollte eine regelmäßig Reinigung nicht durchführbar sein, müsse die Stadt hier auf die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr verzichten.
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