Grundgesetzwidriger Mißbrauch einer Behörde

Der Bürgermeister einer Stadt ist eine „Behörde“ und somit Teil der Exekutive. Deshalb hat er als Staatsorgan das Neutralitätsgebot nach Art. 21 Abs. I  Grundgesetz zu beachten.
Dies hat auch im Hinblick auf die Chancengleichheit der politischen Parteien Bedeutung. Konkret: Bürgermeister Poggemöller (SPD) ist es juristisch verwehrt, im Amte seine eigene Partei die SPD, seine Genossen oder deren Veranstaltungen zu bevorzugen. 

Der Verwaltungsgericht Kassel musste bereits in der Vergangenheit einen parteilichen handelnden  Bürgermeister anweisen, diesbezügliche parteiliche Aktivitäten zu unterlassen, da das eine andere Partei in deren Rechten aus Art. 21, 8 Abs. I GG beeinträchtigte.

Wie Löhne – so auch in Kassel – hatte der Bürgermeister zu einer Demonstration aufgerufen und dies u.a. auf der Internetseite der Behörde beworben. Denn ist immer dann ein Amtsbezug gegeben, wenn einsprechende Aktivitäten (wie in Löhne) in den Amtsräumen der Behörde wahrgenommen werden. [siehe: JuraForum.de, 26.4.2024]

Engagement Poggemöllers bei der Demo „Löhne steht auf“  –

Die Ratsanfrage der LBA:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Poggemöller,
bekanntlich wurde seitens der SPD in Person von Egon Schewe zur Vorbereitung einer Demonstration in den Bahnhof eingeladen. Bei der dort vorbereiteten öffentlichen Veranstaltung, die dann am 1.3.2024 durchgeführt wurde, traten Sie – neben anderen Polit-Aktivisten – als Redner auf.

Es kann vorausgesetzt werden, dass SPD-intern die Vorstellung herrscht, die SPD verfüge faktisch – wenn auch nicht de jure – via der Person des Bürgermeisters über das Löhner Rathaus und dessen materielle und immaterielle Ressourcen {siehe: Helmut Sturhan (SPD) zu Egon Schewe (SPD): „Egon, wir haben unser Haus zurück„, so zitiert – und bisher nicht widerrufen – in der NW vom 31.8.2009}.
In vergleichbarer Weise äußerte auch die Dezernentin Beatrix Becker (Jugendhilfeausschusssitzung 2023): Sinngemäß brachte sie zum Ausdruck, es sei doch selbstverständlich, dass die Stadtverwaltung Anträge der SPD nicht ablehnen könne.

Exakt diese Einstellung wirkt sich regelmäßig auf den unterschiedlichen Umgang der Verwaltung mit Anfragen und Anträgen aus:
Während die SPD-Anträge standardmäßig mit einem befürwortenden Beschlussfassungsvorschlag versehen werden, werden die Anträge der LBA seitens der Verwaltung nahezu ausnahmslos negativ bewertet. –
Anfragen der SPD und der Grünen werden ausführlich und konstruktiv beantwortet, hingegen LBA-Anfragen (abgesehen von vereinzelten Ausnahmen) generell lakonisch, äußerst knapp oder gar nicht. – – –
Wir fragen Sie, Herrn Poggemöller, nun im Hinblick auf die o.a. öffentliche Demonstrations-Veranstaltungen (d.h. Vorbereitungsveranstaltung im Bahnhof und die öffentliche Veranstaltung auf dem Findeisenplatz) folgendes:
{Um irgendwelchen (un-)absichtlichen Missverständnissen zu wehren: Bei den fraglichen Aktivitäten der Stadtverwaltung bzw. der assoziierten Einrichtungen geht es – ganz im Sinne von Frau Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) – durchaus auch um Sachverhalte unterhalb der Strafbarkeitsgrenze.}

  1. Herr Poggemöller, welche Aktivitäten hat die unter Ihrer Verantwortung stehende Stadtverwaltung vorbereitend, unterstützend und flankierend im Zusammenhang mit den o.a. Veranstaltungen wahrgenommen?
  2. Welche Kosten sind hinsichtlich der Werbung / Öffentlichkeitsarbeit für diese Veranstaltung angefallen?
  3. Welche Aktivitäten hat die Pressestelle der Stadt Löhne diesbezüglich wahrgenommen?
  4. Wer hat entschieden, dass die Löhner VHS an dieser Veranstaltung teilnimmt und dafür Werbung macht?
  5. Wer hat entschieden, dass Cafe Mosaik an dieser Veranstaltung teilnimmt und dafür Werbung macht?
  6. Wer hat entschieden, dass diese Veranstaltung auf der Homepage der Stadt und beim städtischen Facebook-Auftritt beworben wird?
  7. Welche Kosten (für Lautsprecheranlage, Fahrzeuge, Räumlichkeiten etc.) sind der Stadt Löhne in diesem Zusammenhang entstanden?
  8. Haben – neben der SPD – auch andere Löhner Parteien das Recht, zu vergleichbaren Zwecken, entsprechende Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch zu nehmen?