Verletzte Bürgermeister Poggemöller seine grundgesetzliche Pflicht zur Neutralität? – LBA fordet Stellungnahme Poggemöllers

Grundgesetzwidriger Mißbrauch einer Behörde Der Bürgermeister einer Stadt ist eine „Behörde“ und somit Teil der Exekutive. Deshalb hat er als Staatsorgan das Neutralitätsgebot nach Art. 21 Abs. I  Grundgesetz zu beachten. Dies hat auch im Hinblick auf die Chancengleichheit der politischen Parteien Bedeutung. Konkret: Bürgermeister Poggemöller (SPD) ist es juristisch verwehrt, im Amte seine eigene [...]